Kassenpflichtige Leistungen

Ärztlich verordnete Pflege und die dafür notwendige Bedarfsabklärung sind gemäss Krankenversicherungs­gesetz (KVG) kassenpflichtige Leistungen. Und dies unabhängig davon, ob sie von einer privaten oder einer Spitex der Gemeinde erbracht werden.

Alle anerkannten Spitex-Organisationen müssen die selben, vom Bund bzw. Kanton vorgegebenen Pflegetarife verrechnen. Wenn Sie sich also für eine private Spitex-Organisation entscheiden, ist Ihr Kostenanteil genau gleich hoch wie bei der Gemeinde-Spitex.

Als Spitex-Kundin oder -Kunde müssen Sie, abgesehen vom üblichen Selbstbehalt und der jeweiligen Franchise, lediglich die Patientenbeteiligung selber tragen. Diese ist begrenzt und beträgt im Kanton St.Gallen pro Tag maximal CHF 15.35 und im Kanton Appenzell Ausserrhoden CHF 7.70.

Nicht-kassenpflichtige Leistungen

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine hauswirtschaftlichen Leistungen und keine Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgelistet sind. Auch Betreuung oder Begleitung werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Trotzdem ist es möglich, dass Sie einen Teil der Kosten nicht selber tragen müssen.

Nicht-kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Kundinnen und Kunden grundsätzlich selbst. Gewisse Leistungen können jedoch durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden. Ihre Versicherung bzw. Ihre Krankenkasse erteilt Ihnen gerne entsprechende Auskunft.

Ungedeckte Spitex-Leistungen können unter Umständen auch über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden. Menschen im AHV-Alter haben zudem unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung; Informationen erhalten Sie bei den zuständigen AHV/IV-Stellen respektive der Sozialberatung Ihrer Gemeinde.

Tarife spirix care

Unsere Tarife finden Sie in den folgenden Dokumenten zum Download.

Weitere Leistungen